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Es werden Posts vom April, 2008 angezeigt.

"Der Preisnachlass wird auf das Getränk gewährt" - Warum eigentlich?

Viele Fast-Food-Ketten legen ja auf die Tatsache wert, dass der Preisnachlass bei Menüs auf das Getränk gewährt werde. Ich habe mich lange gefragt, warum. Die Erklärung findet sich im Steuerrecht (Umsatzsteuer) . Da die Lebensmittel mit nur 7% besteuert werden, die Getränke aber mit 19%, zahlen die einfach weniger Steuern, wenn Sie das Getränk rabattieren. Sehr clever. Das ist übrigens auch der Grund für die Frage "zum hier essen oder mitnehmen", auch wenn man nur eine Apfeltasche bestellt, die nicht verpackt würde. Mitnehmen -> 7%, Bewirtung im Restaurant -> 19%.