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Die DTAG und der EVN

Eigentlich glaubte ich, dass ich bei der Bestellung meines Telefonanschlusses einen EVN (Einzelverbindungsnachweis) beauftragt hatte. Ich kann mich täuschen, es gab jedenfalls keinen.

Da das ja eine ganz wichtige Sache ist, die unter keinen Umständen telefonisch oder gar online beauftragt werden kann, sandte man mir ein Formular zu.

Daher schickte ich am 12.11.07 dieses als Fax an die angegebene Nummer. Nichts passierte. Zwei Monate später, rief ich also mal an. "Ja, das Fax ist eingegangen, wurde aber noch nicht bearbeitet. Kann ich sonst noch was für Sie tun?" - "Naja, Sie könnten es mal bearbeiten?" - "Achso, ja, ich gebe das dann mal weiter...".

Auch vorgestern dann das gleiche Spiel. Der Auftrag sei da, keine Ahnung, warum das nicht bearbeitet worden ist. Super.

Da ja die Daten Schäuble-sei-Dank nun alle sowieso gespeichert werden, könnte ich auf die Idee kommen, ein EVNs rückwirkend haben zu wollen. Das würde aber wahrscheinlich alles in Chaos stürzen. Ich warte also nun weiter ab.

Ich würde mich ja ärgern, wenn ich wirklich darauf angewiesen wäre. Derzeit gehen ja nur eine handvoll Call-by-Call-Anrufe überhaupt über die Telekom....

Kommentare

Markus Beschoner hat gesagt…
Die DTAG hat, in einer spontanen Affekthandlung, heute den Auftrag vom 12.02.(!) bestätigt. Gut, wir wollen nicht darüber streiten, dass der vom 12.11.07 war.

Was mich wundert ist, dass dort von einem unverkürzten EVN die Rede ist, der meiner Meinung nach kostenpflichtig ist. Beauftragt habe ich ihn nicht, von Kosten steht da auch nichts.

Ich bleibe gespannt.

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